Erbausschlagung

Sie sind vom Nachlassgericht informiert worden, dass Sie Erbe / Erbin geworden sind? Oder Sie haben einen Sterbefall in der Familie und möchten nicht auf das Amtsgericht „warten“? Dann haben Sie 2 Möglichkeiten:

1) Sie nehmen das Erbe an.
2) Sie schlagen die Erbschaft aus.

Sofern Sie das Erbe annehmen möchten, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen.

Wenn jedoch das Erbe beispielsweise überwiegend aus Schulden besteht, kann es sich anbieten, das Erbe auszuschlagen.

Sollten Sie das Erbe ausschlagen wollen, ist unser Notariat und Notarin Dr. Katrin Stoye Ihnen sehr gerne behilflich.
Die Frist für die Erbausschlagung beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls.  Bis zum Ablauf dieser Frist muss die Erbausschlagungsurkunde beim zuständigen Amtsgericht vorliegen, andernfalls ist die Ausschlagung des Erbes im Regelfall nicht mehr möglich.

Zur Erstellung der Erbausschlagungsurkunde benötigen wir folgende Daten:

– Vor-, Nach-, Geburtsname des/der Verstorbenen
– Geburtsort und -datum sowie Sterbeort und -datum
– Ihr Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser
– Ihre vollständigen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum)

Sofern Sie wegen des Erbfalls noch nicht vom Gericht angeschrieben wurden, ist es hilfreich, wenn Ihnen eine Sterbeurkunde vorliegt. Diese ist aber nicht zwingend notwendig.

Eine Ausschlagung erfolgt nach „Stämmen“. Im Falle der Erbausschlagung fällt das Erbe dem jeweils „entfernteren“ Stamm zu.

a) der Ehepartner der Erblasserin/des Erblassers
b) die Kinder der Erblasserin/des Erblassers
c) die Eltern der Erblasserin/des Erblassers
d) die Geschwister der Erblasserin/des Erblassers
e) die Neffen und Nichten der Erblasserin/des Erblassers
f) die Großneffen und Nichten der Erblasserin/des Erblassers
g) und deren Abkömmlinge usw.

Haben sämtliche in Frage kommenden Erben das Erbe ausgeschlagen, fällt das Erbe dem Fiskus, also dem Staat zu.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unserem Notariat.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Dr. Katrin Stoye, Notarin

Inga Boekhoff, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Notariatsfachwirtin

Sabrina Rabenberg, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Notariatsfachwirtin