Prozesskostenhilfe

Was ist Prozesskostenhilfe und wann steht es Ihnen zu?

Sollten Sie über nicht ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die anfallenden Rechtsanwaltskosten bezahlen zu können, gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Der Prozesskostenhilfeantrag erstreckt sich auf die anfallenden Rechtsanwalts- sowie Gerichtkosten für ein Klageverfahren und wird nur bewilligt, wenn Sie über nicht ausreichendes Einkommen verfügen oder hoch verschuldet sind. Ebenso muss die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig sein.

Was müssen Sie für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unternehmen?

Auch hier müssen in einem auszufüllenden Antrag Ihre gesamten Vermögensverhältnisse offen gelegt werden sowie entsprechende Belege beigefügt werden.

Der Prozesskostenhilfeantrag würde dann über uns zusammen mit der Klage beim Gericht eingereicht werden. Dann entscheidet das Gericht, ob Sie Prozesskostenhilfe vollständig bewilligt bekommen, ggf. die Kosten in Raten zahlen müssen oder im schlimmsten Falle eine Ablehnung erhalten.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben oder beim Ausfüllen des Antrages Hilfe benötigen, so können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Den Prozesskostenhilfeantrag sowie Hinweise hierzu stellen wir Ihnen unter der Verlinkung „Downloads“ zur Verfügung.