Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können Sie für den Fall einer plötzlichen oder altersbedingten Krankheit oder einem Unfall vorsorgen, damit ein von Ihnen bestimmter Dritter vollumfänglich für Sie handeln kann. Somit kann vor allem durch eine enthaltene Betreuungsverfügung eine gerichtliche Betreuung durch eine unbekannte Betreuungsperson vermieden werden.
Die nächsten Verwandten, der Ehegatte oder der Lebenspartner sind nämlich nicht automatisch bevollmächtigt, im Notfall für Sie Entscheidungen zu treffen. Hierzu bedarf es konkreter Vollmachten.
Gerade wenn die Vollmacht auch Immobiliengeschäfte umfassen soll, also etwa den Verkauf oder die Belastung von Immobilien bzw. Grundstücken, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Denn Eintragungen im Grundbuch bedürfen einer besonderen Form. Etwas „privates Handschriftliches“ reicht hier gerade nicht.
Die Notarin Dr. Katrin Stoye bereitet für Ihren Fall gerne eine konkrete Vollmacht und andere Anordnungen vor. So erhalten die erteilten Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall Geltung.
Notarielle Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen werden im Zentralen Vorsorgeregister registriert, damit sie im Fall der Fälle auch beachtet und gefunden werden.
Kontaktieren Sie gerne die Notarin Dr. Katrin Stoye oder das Notariat für weitere Auskünfte.