Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte
– Beratung und Vertretung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht

Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen auf dem sehr vielfältigen Rechtsgebiet Arbeitsrecht und vertreten Sie vor Arbeitsgerichten (ArbG Emden, Oldenburg, Lingen, Wilhelmshaven, Bremen, Hamburg u.a.), Landesarbeitsgerichten (LAG Hannover u.a.) und dem Bundesarbeitsgericht (BAG) sowie vor sämtlichen Behörden (Agentur für Arbeit, Integrationsamt, Gewerbeaufsichtsamt, u.a.).

Da wir nicht nur Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, sondern beide Lager einschließlich Betriebsräte vertreten, wissen wir, wie sich die Gegenseite in der jeweiligen Situation voraussichtlich verhalten wird und planen dies bei unserer Herangehensweise und Verhandlungs- bzw. Prozesstaktik mit ein.

 

Für Sie als Arbeitgeber…

stehen wir insbesondere gerne bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Nachträgen oder Zusätzen hierzu (Teilzeitvereinbarungen, Dienstwagenüberlassung, nachvertragliches Wettbewerbsverbot u.a.) zur Verfügung sowie beraten Sie hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit und Sinnhaftigkeit von Ermahnungen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Anweisungen, usw. und vertreten Sie im Nachgang außergerichtlich und gerichtlich, wenn dies notwendig ist.

Im Vorfeld geplanter Umstrukturierungen und Massenentlassungen bereiten wir für Sie nach einer ausführlichen Besprechung und Prüfung der Sozialdaten die Kündigungen einschließlich ggf. notwendiger Massenentlassungsanzeigen und Betriebsratsanhörungen vor sowie beantragen für Sie etwaige für die Kündigungen erforderliche Zustimmungen des Integrationsamts oder Gewerbeaufsichtsamts.

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in allen weiteren arbeitsrechtlichen Fragestellungen von A bis Z außergerichtlich gegenüber Arbeitnehmern, Betriebsräten, Gewerkschaften und Behörden sowie gerichtlich in sämtlichen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Beachten Sie bitte unbedingt, dass Sie eine fristlose und außerordentliche Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des wichtigen Kündigungsgrundes aussprechen müssen. Sollten hierzu noch vorherige Anhörungen und Zustimmungen oder Genehmigungen erforderlich sein, ist besondere Eile geboten. Gerne geben wir Ihnen umgehend eine kurze Einschätzung zum Kündigungssachverhalt und Tipps zur weiteren Vorgehensweise, damit Sie bestmöglichst abgesichert sind.

 

Für Sie als Arbeitnehmer…

prüfen wir gerne Ihnen vorgelegte Arbeitsverträge und Nachträge, Abmahnungen, Kündigungen, Zeugnisse, fragliche Ansprüche oder etwaige gegen Sie erhobene Forderungen u.a. und machen berechtigte Ansprüche für Sie außergerichtlich und gerichtlich geltend.

Gerne vertreten wir Sie zudem bei der Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte, fechten für Sie Aufhebungsverträge an und erheben gegen Kündigungen für Sie eine Kündigungsschutzklage sowie setzen uns für Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gegen unberechtigte Ansprüche, Diskriminierungen, Ungleichbehandlungen u.a. zur Wehr und/oder erheben für Sie Schadensersatzansprüche.

Beachten Sie bei Erhalt einer Kündigung bitte unbedingt, dass Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens Kündigungsschutzklage erheben müssen und eine Zurückweisung der Kündigung nur unverzüglich erfolgen kann.

 

Für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte gilt:

Da es im Arbeitsrecht generell sehr kurze Fristen gibt, setzen Sie sich bitte in Ihrem eigenen Interesse möglichst unverzüglich telefonisch mit uns in Verbindung, klären hierdurch schon etwaige Vorfragen und vereinbaren sodann einen Termin.

Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Katrin Stoye, Fachanwältin für Arbeitsrecht