Über Katrin Stoye

Der Autor hat bisher keine Details angegeben.
Bisher hat Katrin Stoye, 27 Blog Beiträge geschrieben.
  • Dr. Katrin Stoye Anwalt Arbeitsrecht 26789 Leer

Fristlose Kündigung einer Geschäftsführerin wegen illoyalen Verhaltens

Fristlose Kündigung einer Geschäftsführerin wegen illoyalen Verhaltens Betreibt die Geschäftsführerin eines Vereins auf intrigante Weise zielgerichtet die Abwahl des Vereinsvorsitzenden, kann dies die außerordentliche Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Durch ein solch illoyales Verhalten wird die für eine weitere Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensbasis zerstört und der Betriebsfriede erheblich gestört. Zum Sachverhalt: Die

  • Dr. Katrin Stoye Anwalt Arbeitsrecht 26789 Leer

Arbeitnehmerüberlassung – DRK-Schwester

Arbeitnehmerüberlassung - DRK-Schwester Wird eine DRK-Schwester, die als Mitglied einer DRK-Schwesternschaft angehört, von dieser in einem vom Dritten betriebenen Krankenhaus eingesetzt, um dort nach dessen Weisung gegen Entgelt tätig zu sein, handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung. Der Betriebsrat des Krankenhauses kann dieser Einstellung die erforderliche Zustimmung verweigern, wenn der Einsatz

  • Dr. Katrin Stoye Anwalt Arbeitsrecht 26789 Leer

Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung

Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung   Sieht der Arbeitsvertrag eine Probezeit von längstens sechs Monaten vor, kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Abs. 3 BGB ohne weitere Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Ist jedoch in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag in einer weiteren

  • Dr. Katrin Stoye Anwalt Arbeitsrecht 26789 Leer

SonntagsReport vom 29./30.04.2017

Alles rund um Urlaub und Geld: Der Unterschied zwischen Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung Alles rund um Urlaub und Geld – Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung? In jedem Kalenderjahr hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Nach dem Bundesurlaubsgesetz sind dies bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20

  • Dr. Katrin Stoye Anwalt Arbeitsrecht 26789 Leer

Wirtschaftsecho März 2017: Recht & Steuern

Aktuelle Rechtsprechung des BAG zu Benachteiligungen von Arbeitnehmern Massenentlassungsschutz – Benachteiligung von Personen in Elternzeit Massenentlassungen innerhalb von 30 Kalendertagen bedürfen nach Maßgabe von § 17 KSchG zu ihrer Wirksamkeit einer vorherigen ordnungsgemäßen Konsultation des Betriebsrats und einer vorherigen ordnungsgemäßen Anzeige an die Agentur für Arbeit. Dieser durch § 17

Nach oben