Die wichtigsten Neuerungen im Arbeitsrecht
Was Sie unbedingt zu befristeten Arbeitsverhältnissen wissen sollten! 1. Grundsatz: Befristung nur mit Sachgrund Die Befristung von Arbeitsverträgen ist in Deutschland grundsätzlich nur zulässig, wenn sie durch einen sachli-chen Grund gerechtfertigt ist. Solche Sachgründe sind beispielsweise die Vertretung eines anderen Mitarbeiters (bei Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit usw.), der vorübergehende erhöhte betriebliche