Für Unternehmen
Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung
Wir verstehen uns als ausgelagerte Rechtsabteilung Ihres Unternehmens. Daher stehen wir Ihnen nicht nur persönlich, sondern auch gerne kurzfristig telefonisch zur Verfügung. Denn gerade im Arbeitsrecht bedarf es häufig schneller Entscheidungen, die keinen tagelangen Aufschub erlauben.
Selbstverständlich können Sie Ihre Fragen auch per E-Mail oder Telefax an uns richten. Bestenfalls übermitteln Sie uns parallel gleich die wesentlichen Dokumente, die wir für die Bearbeitung Ihrer Fragen benötigen (i.d.R. Arbeitsvertrag und etwaige Ergänzungen hierzu; letzte Dezemberabrechnung und eine aktuelle Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers, um den es geht; etwaiger Schriftverkehr).
Individuelle Tätigkeit nach Ihrem Bedarf
Unsere Tätigkeit orientieren wir individuell an Ihren Wünschen und Ihrem Bedarf. So ist es selbstverständlich sowohl möglich, Ihre Entwürfe (etwa von Abmahnungen, Anweisungen, Arbeitsverträgen, Ergänzungen zum Arbeitsvertrag, Kündigungen, Zeugnissen u.a.) zu überprüfen und zu überarbeiten als auch Ihnen gänzlich neue Entwürfe zur Verfügung zu stellen.
Dabei werden sämtliche Entwürfe konkret auf Ihr Unternehmen und die jeweilige Branche bzw. auf den konkreten Einzelfall zugeschnitten.
Auftreten nach Außen nur auf Ihren Wunsch
Wir fungieren auch gerne als „Ghostwriter“ und fertigen die Entwürfe von Abmahnungen, Kündigungen und sonstigen Schriftstücken zur Übertragung auf Ihren Briefbogen. Dies ist oft sinnvoll, um das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht unnötig zu belasten bzw. zu vermeiden, dass der Arbeitnehmer sich auch gleich einen Rechtsbeistand sucht. Dem entsprechend treten wir nur auf Wunsch bzw. wenn dies geboten ist, als Anwaltskanzlei nach außen auf.