Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht betrifft die Rechtsbeziehung zwischen einer Privatperson und einer Behörde.
Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Möglichkeiten, Anträge zu stellen oder sich gegen einen behördlichen Bescheid mittels eines Widerspruchs bzw. Einspruchs oder einer Klage zu wehren und vertreten Sie in entsprechenden Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.
Als Fachkanzlei für Arbeitsrecht bieten wir das Verwaltungsrecht primär im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Fällen an.
Gerade bei Fragen zum Sonderkündigungsschutz von Schwangeren und Mitarbeiterinnen in Elternzeit (Antrag auf Zustimmung bzw. Durchführung von Zustimmungsverfahren vor dem Gewerbeaufsichtsamt) sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Beachten Sie bitte unbedingt die in der Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Fristen und wenden Sich daher möglichst umgehend an uns.