Sozialrecht

Das Sozialrecht betrifft die Rechtsbeziehung zwischen einer Privatperson und einer Sozialbehörde, insbesondere der Agentur für Arbeit und dem Integrationsamt.

Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Möglichkeiten, Anträge zu stellen oder sich gegen einen behördlichen Bescheid mittels eines Widerspruchs bzw. Einspruchs oder einer Klage zu wehren und vertreten Sie in entsprechenden Verwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren.

Als Fachkanzlei für Arbeitsrecht bieten wir das Sozialrecht primär im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Fällen an.

Gerade bei Fragen zur Arbeitsbescheinigung oder zum Arbeitslosengeldbescheid, vor allem bei auferlegten Sperrzeiten oder Ruhenszeiten, sowie bei Fragen der Anerkennung der Schwerbehinderung (hierdurch erlangen Sie als Arbeitnehmer arbeitsrechtlichen Sonderkündigungsschutz bzw. müssen Sie als Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamts vor Ausspruch einer Kündigung einholen) sowie bei Verfahren gegen entsprechende Ablehnungsbescheide sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Gerne vertreten wir Sie bei einer erhaltenen außerordentlichen und fristlosen Kündigung auch parallel gegenüber Ihrem Arbeitgeber (Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht wegen der rechtswidrigen außerordentlichen Kündigung) und gegenüber der Agentur für Arbeit (Widerspruch gegen die auferlegte Sperrzeit im Arbeitslosengeldbescheid wegen vermeintlicher Vertragspflichtverletzung). Dies bietet sich an, weil die Begründung dann aus einer Hand erfolgen kann.

Beachten Sie bitte unbedingt die in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids angegebenen Fristen und wenden sich daher möglichst umgehend an uns.