Rechtsschutzversicherung

Sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung und möchten sich gerne anwaltlich beraten und/oder vertreten lassen?

Da nicht in jedem Rechtsschutzversicherungsvertrag jedes Rechtsgebiet mitversichert ist, empfehlen wir Ihnen, sich vor einem Beratungsgespräch telefonisch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung zu setzen. Diese wird Ihnen mitteilen, ob Ihr Anliegen versichert ist und ob und ggf. in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung besteht. Bestenfalls bekommen Sie bereits eine Schadenssnummer mitgeteilt und bringen diese und Ihre Versicherungsdaten dann zu Ihrem Termin bei uns mit.

Gerne können aber auch wir für Sie eine Deckungszusage einholen, nachdem Sie bereits bei uns waren. Den gesamten Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung während eines Verfahrens bis zur Abrechnung führen selbstverständlich wir als Service für Sie.

Sie können sich gerne mit uns in Verbindung setzen, wenn Sie hierzu noch Fragen haben.