Aktuelles
SonntagsReport vom 31.03./01.04.2018
Fachanwältin Dr. Stoye: In einem Jahr gut etabliert Arbeitsrecht ist ihre Berufung / Beratung von A bis Z Erschienen in: SonntagsReport vom 31.03./01.04.2018
Die wichtigsten Neuerungen im Arbeitsrecht
Was Sie unbedingt zu befristeten Arbeitsverhältnissen wissen sollten! 1. Grundsatz: Befristung nur mit Sachgrund Die Befristung von Arbeitsverträgen ist in Deutschland grundsätzlich nur zulässig, wenn sie durch einen sachli-chen Grund
Die wichtigsten Neuerungen im Arbeitsrecht in 2018
Was Sie unbedingt zum Kündigungsschutz u.a. wissen sollten! 1. Die Reform des Mutterschutzgesetzes Seit dem 01.01.2018 schützt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht mehr nur erwerbstätige Mütter, sondern künftig auch Schülerinnen, Auszubildende, Praktikantinnen und Studentinnen.
Die größten Irrtümer im Arbeitsrecht – Teil V
Was Sie über Abmahnungen wissen sollten! Irrtum Nr. 1.: Eine Abmahnung kann nur innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Das ist falsch. Für den Ausspruch einer Abmahnung gibt es keine gesetzliche Frist. Der Arbeitgeber
Die größten Irrtümer im Arbeitsrecht – Teil IV
Was Sie zu Mindestlohn und Minijob wissen sollten! Irrtum Nr. 1: Der Mindestlohn gilt nicht für Bereitschaftszeiten. Das ist falsch. Der gesetzliche Mindestlohn ist für jede geleistete Arbeitsstunde zu zahlen. Zur vergütungspflichtigen Arbeit
Die größten Irrtümer im Arbeitsrecht – Teil III
Was Sie zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen wissen sollten! Irrtum Nr. 1: Irrtum: Es kann auch mündlich oder per Fax oder E-Mail gekündigt werden. Das ist falsch. Eine Kündigung muss zwingend schriftlich