Die größten Irrtümer im Arbeitsrecht – Teil V
Was Sie über Abmahnungen wissen sollten! Irrtum Nr. 1.: Eine Abmahnung kann nur innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Das ist falsch. Für den Ausspruch einer Abmahnung gibt es keine gesetzliche Frist. Der Arbeitgeber kann aber die Wirksamkeit einer Abmahnung gefährden, wenn er zu viel Zeit zwischen dem Fehlverhalten und dem Ausspruch einer Abmahnung