Wir haben uns nochmals vergrößert und sind umgezogen!

Wir haben uns nochmals vergrößert und sind umgezogen!   Neue Adressdaten ab August 2020: Mühlenstr. 89/91 26789 Leer (direkt neben der Sparkasse LeerWittmund und gegenüber der OLB sowie der Deutschen Bank am Denkmalsplatz). Eingang/Zufahrt über die Innenhofseite an der Bürgermeister-Ehrlenholtz-Straße, direkt hinter dem Parkplatz von HEMA, gegenüber der Agentur für

  • Dr. Katrin Stoye Anwalt Arbeitsrecht 26789 Leer

Neues zum gesetzlichen Mindestlohn und Branchen-Mindestlöhnen

Was Sie unbedingt zum neuen Mindestlohn ab 01.01.2019 und 01.01.2020 wissen sollten!   Das Mindestlohngesetz sieht vor, dass der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt wird. Bereits im Juni 2018 hat die Mindestlohn-Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag nun gefolgt

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Der Verfall von Ansprüchen im Arbeitsrecht

Was Sie unbedingt zu Ausschlussfristen und Verjährung wissen sollten! 1. Allgemeines Die Ausschlussfristen oder sog. Verfallsfristen regeln, wann ar­beits­ver­trag­li­che Ansprüche ver­fal­len, wenn sie nicht in­ner­halb ei­ner be­stimm­ten Frist nach Fällig­keit gel­tend gema­cht worden sind. Dadurch können ins­be­son­de­re Vergütungs­ansprüche der Arbeitnehmer, aber auch etwaige Schadensersatzansprüche der Arbeitgeber endgültig ver­lo­ren ge­hen. 2.

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Die neue Datenschutz-Grundverordnung

Was Sie unbedingt zum Datenschutz im Arbeitsrecht wissen sollten! 1. Neues zum Beschäftigtendatenschutz Ab dem 25.05.2018 gelten die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG n.F.). Hiernach müssen auch die Personalabteilungen neue Regelungen für den Schutz der personenbezogenen Daten der Beschäftigten, von den Personalstamm- und Gehaltsdaten über Daten der

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Neue Rechtsprechung zur SOKA-BAU

Was Sie unbedingt zu Tarifverträgen und Allgemeinverbindlicherklärungen wissen sollten! 1. Anwendbarkeit von Tarifverträgen Die Regelungen eines Tarifvertrags der jeweiligen Branche, in der ein Arbeitnehmer tätig ist, sind nicht etwa automatisch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses anwendbar. Sie gelten nur, wenn entweder: sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Mitglied der Tarifvertragsparteien sind oder

SonntagsReport vom 31.03./01.04.2018

Fachanwältin Dr. Stoye: In einem Jahr gut etabliert   Arbeitsrecht ist ihre Berufung / Beratung von A bis Z   Erschienen in: SonntagsReport vom 31.03./01.04.2018  

Die wichtigsten Neuerungen im Arbeitsrecht

Was Sie unbedingt zu befristeten Arbeitsverhältnissen wissen sollten! 1. Grundsatz: Befristung nur mit Sachgrund Die Befristung von Arbeitsverträgen ist in Deutschland grundsätzlich nur zulässig, wenn sie durch einen sachli-chen Grund gerechtfertigt ist. Solche Sachgründe sind beispielsweise die Vertretung eines anderen Mitarbeiters (bei Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit usw.), der vorübergehende erhöhte betriebliche

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Die wichtigsten Neuerungen im Arbeitsrecht in 2018

Was Sie unbedingt zum Kündigungsschutz u.a. wissen sollten! 1. Die Reform des Mutterschutzgesetzes Seit dem 01.01.2018 schützt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht mehr nur erwerbstätige Mütter, sondern künftig auch Schülerinnen, Auszubildende, Praktikantinnen und Studentinnen. Außerdem werden Entwicklungshelferinnen, Heimarbeiterinnen und behinderte Frauen, die in einer Werkstadt für Behinderte beschäftigt sind, vom Mutterschutz erfasst. Die nachgeburtliche

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Die größten Irrtümer im Arbeitsrecht – Teil V

Was Sie über Abmahnungen wissen sollten! Irrtum Nr. 1.: Eine Abmahnung kann nur innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Das ist falsch. Für den Ausspruch einer Abmahnung gibt es keine gesetzliche Frist. Der Arbeitgeber kann aber die Wirksamkeit einer Abmahnung gefährden, wenn er zu viel Zeit zwischen dem Fehlverhalten und dem Ausspruch einer Abmahnung

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