Beratungshilfe
Was ist Beratungshilfe und wann steht es Ihnen zu?
Sollten Sie über nicht ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die anfallenden Rechtsanwaltskosten bezahlen zu können, gibt es die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen.
Der Beratungshilfeantrag erstreckt sich auf die Erstberatung sowie die außergerichtliche Vertretung.
Bei entsprechender Bewilligung erhalten Sie einen sogenannten Berechtigungsschein. Die Rechtsanwaltskosten für die Beratung sowie außergerichtliche Vertretung werden von der Staatskasse übernommen. Sie müssen lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 15,00 € bezahlen.
Wie bekommen Sie einen Berechtigungsschein?
Für den Erhalt des Berechtigungsscheines müssen Sie in einem Beratungshilfeantrag Ihr gesamtes Einkommen sowie Ausgaben eintragen und mit entsprechenden Nachweisen belegen. Der Antrag wird bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht eingereicht.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben oder beim Ausfüllen des Antrages Hilfe benötigen, so können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Den Beratungshilfeantrag sowie Hinweise hierzu stellen wir Ihnen unter der Verlinkung „Downloads“ zur Verfügung.