Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht betrifft die Rechtsbeziehung zwischen einer Privatperson und einer Behörde.

Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Möglichkeiten, Anträge zu stellen oder sich gegen einen behördlichen Bescheid mittels eines Widerspruchs bzw. Einspruchs oder einer Klage zu wehren und vertreten Sie in entsprechenden Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.

Beachten Sie bitte unbedingt die in der Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Fristen und wenden Sich daher möglichst umgehend an uns.