Recht im E-Commerce
Anforderungen an gewerbliche Händler
Im gewerblichen Onlinehandel haben Unternehmer – insbesondere gegenüber Verbrauchern – eine große Zahl von Vorschriften zu beachten. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) enthalten zahlreiche Regelungen zu Hinweis- und Aufklärungspflichten des gewerblichen Händlers. Dies betrifft z.B. das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften, Die Pflicht zur korrekten Unternehmenskennzeichnung, Hinweise auf Art und Weise des Vertragsschlusses usw. All diese Dinge müssen beachtet und – im Regelfall in den AGB – umgesetzt werden.
Auch andere Gesetze und Verordnungen sind im gewerblichen Handel zu beachten. So bestimmt beispielsweise die Preisangabenverordnung (PAngV), wie die Preisauszeichnung zu erfolgen hat. Beim Handel mit Textilien ist die europäische Textilkennzeichnungsverordnung zu beachten.
Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften stellen regelmäßig auch Wettbewerbsverstöße dar, gegen die Mitbewerber vorgehen können. Hier drohen dann kostenträchtige Abmahnungen und Unterlassungsklagen. Es sollte daher durch anwaltliche Beratung die Erfüllung sämtlicher Anforderungen sichergestellt werden.
Verbraucherrechte im Onlinehandel
Verbraucher sind bei Geschäften über das Internet besonders geschützt. Das Gesetz sieht umfassende Aufklärungs- und Hinweispflichten vor. Anders als beim Kauf im Laden besteht beim Kauf im Internet ein Widerrufsrecht. Danach kann sich der Käufer eines Artikels grundsätzlich nachträglich innerhalb einer bestimmten Frist ohne negative Folgen vom Kaufvertrag lösen, selbst wenn der gekaufte Artikel keine Mängel aufweist und bereits ausgepackt wurde.
Wie auch beim Kauf im Ladengeschäft stehen dem Käufer beim Onlinekauf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Oft genug werden die Begriffe Gewährleistung und Garantie durcheinander geworfen. Anders als die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung stellt die Garantie eine freiwillige, wenn auch verbindliche, zusätzliche Leistung des Verkäufers oder Herstellers dar. Da es sich um eine freiwillige Leistung des Verkäufers/Herstellers handelt, kann dieser auch weitgehend die Bedingungen dieser Garantie festlegen.
Im Streitfall beraten und vertreten wir Sie gerne, um die Wahrung Ihrer Verbraucherrechte sicherzustellen.