Die größten Irrtümer im Arbeitsrecht – Teil IV
Was Sie zu Mindestlohn und Minijob wissen sollten! Irrtum Nr. 1: Der Mindestlohn gilt nicht für Bereitschaftszeiten. Das ist falsch. Der gesetzliche Mindestlohn ist für jede geleistete Arbeitsstunde zu zahlen. Zur vergütungspflichtigen Arbeit rechnen auch Bereitschaftszeiten, während derer sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort - innerhalb oder außerhalb des Betriebs