Aktuelles
Die größten Irrtümer im Arbeitsrecht – Teil II
Was Sie zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen wissen sollten! Irrtum Nr. 1: Im Kündigungsschreiben muss der Kündigungsgrund angegeben werden. Entgegen weit verbreiteter Meinung ist eine Begründung der Kündigung nicht notwendig. Lediglich bei
Die größten Irrtümer im Arbeitsrecht – Teil I
Was Sie zu (unwirksamen) Regelungen in Arbeitsverträgen wissen sollten! Irrtum Nr. 1: Was im Arbeitsvertrag steht, gilt auch! Falsch! Viele Regelungen in Arbeitsverträgen sind unwirksam, weil sie eine unangemessene Benachteiligung
SonntagsReport vom 29./30.04.2017
Alles rund um Urlaub und Geld: Der Unterschied zwischen Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung Alles rund um Urlaub und Geld – Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung?
Überwachung mittels Keylogger – Verwertungsverbot
Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot Der Einsatz eines Software-Keyloggers, mit dem alle Tastatureingaben an einem dienstlichen Computer für eine verdeckte Überwachung und Kontrolle des Arbeitnehmers aufgezeichnet werden, ist nach § 32
SonntagsReport vom 01./02.04.2017
Dr. Katrin Stoye eröffnet eigene Kanzlei in Loga Arbeitsrecht ist ihre Berufung / Beratung von A bis Z
Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung
Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung Sieht der Arbeitsvertrag eine Probezeit von längstens sechs Monaten vor, kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Abs. 3 BGB ohne weitere Vereinbarung von beiden